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Sachbearbeitung Ordnung und Gewerbe (m/w/d)
Stadt Hildesheim
Hildesheim
51.000 - 71.000 €/Jahr
Vollzeit
Teilzeit
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Sportangebote
Tarifvergütung
Teilweise Remote
11.08.2026
Ref-Nr: SDE-114692
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Sachbearbeitung Ordnung und Gewerbe (m/w/d)
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html Sachbearbeitung Ordnung und Gewerbe (m/w/d)- Entgeltgruppe 9c TVöD / Besoldungsgruppe A10 NBesG -
Bei der Stadt Hildesheim ist im Fachbereich Öffentliche Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeitung Ordnung und Gewerbe (m/w/d)
- Entgeltgruppe 9c TVöD / Besoldungsgruppe A10 NBesG -
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet, eine ganztägige Besetzung muss aber gewährleistet sein. Wir kommen gerne mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch.
Arbeitszeit: Vollzeit
Anstellungsdauer: unbefristet
Einstellung zum: nächstmöglichen Termin
Gehaltsspanne: 51.000 € - 71.000 €
Einsatzort: 31134 Hildesheim
Unsere Mitarbeitenden erbringen für die Menschen in unserer Stadt sowie die ansässigen Unternehmen wichtige Dienstleistungen des öffentlichen Lebens. Die Stadt Hildesheim zählt zu den größten öffentlichen Arbeitgebern in der Region und bietet ein breites Aufgabenspektrum, wie Wirtschaft und Kultur, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Soziales und Jugend, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die ausgeschriebene Stelle ist dem Bereich "Ordnung und Gewerbe" zugeordnet.
Der Bereich 33.2 „Ordnung und Gewerbe“ ist ein Bereich innerhalb des Fachbereichs „Öffentliche Ordnung“. Der Bereich umfasst 15 Mitarbeitende. Die Aufgabenschwerpunkte beinhalten im Wesentlichen die Beratung, Genehmigung, Überwachung und Eingriffsverwaltung für unterschiedliche Rechtsgebiete zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie das gesamte Aufgabenspektrum der Sondernutzung incl. Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
* Ordnungsbehördliche Bestattungen incl. Vorbereitung der Vergabe
* Gewerbeuntersagungsverfahren
* Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
* Aufgaben nach dem Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)
* Antragsbearbeitung sowie Erteilung von Reisegewerbekarten
* Bearbeiten von Anzeigen nach dem Nds. Gaststättengesetz
* Bearbeiten von rechtlichen Fragestellungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz.
Änderungen des Aufgabengebietes insbesondere bei Zuweisung neuer Aufgaben bleiben vorbehalten.
Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen die Bereichsleitung Frau Nerenberg, Tel. 05121/301-3141 und die Fachbereichsleitung Frau Kick, Tel. 05121/301-3101 gern zur Verfügung.
Ihr fachliches Profil:
Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Allgemeine Dienste oder abgeschlossener Ang...
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