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Sachbearbeiter*in Gaststättenrecht im Ordnungs- und Bürgeramt
* Stadt Karlsruhe
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Sachbearbeiter*in Gaststättenrecht im Ordnungs- und Bürgeramt
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Sachbearbeiterin Gaststättenrecht im Ordnungs- und Bürgeramt** Stadt Karlsruhe
Sachbearbeiter*in Gaststättenrecht
Ordnungs- und Bürgeramt
* Start: 1. November 2026
* unbefristet
* Teilzeit 50 %
* Bezahlung: bis E 10 TVöD / A 11 LBesOBW
Das Ordnungs- und Bürgeramt steht für einen verlässlichen, bürgernahen Service und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Das 12-köpfige Team des Sachgebiets Gaststätten und Gewerbe sorgt für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Gewerben und Gaststätten mit dem Ziel, Verbraucher*innen zu schützen. Als Teil des Teams gestalten Sie die Sicherheit und Ordnung in der Stadt aktiv mit.
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Ein Blick in Ihren Arbeitsalltag
Bürgerservice: Ob Gaststätte oder Geldspielgerät – von der Gewerbeanzeige bis zur rechtssicheren Entscheidung begleiten Sie Bürgerinnen kompetent durch Verfahren im Gaststätten- und Spielrecht.
Gaststättenrechtliche Überwachung:** Sie überwachen gaststättenrechtliche Vorgaben, bearbeiten Beschwerden im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben, treffen geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen – etwa Anordnungen und Auflagen oder Gewerbeuntersagungen – und bearbeiten Rechtsbehelfe.
Kooperation & Kontrolle:** Im Rahmen Ihrer Tätigkeit arbeiten Sie eng mit der Polizei und anderen Ordnungsbehörden zusammen und übernehmen die Planung, Koordination und Durchführung von Gesprächen und Vor-Ort-Kontrollen.
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Ihr Profil auf einen Blick
Qualifikation: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, einen erfolgreichen Aufstieg in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, einen Abschluss als Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (Bachelor of Law) oder ein vergleichbares Studium an einer (Fach‑)Hochschule für öffentliche Verwaltung (unter anderem Bundesagentur für Arbeit, Finanzen, Rentenversicherung). Alternativ haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst und bringen die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung in den gehobenen nichttechnischen Dienst mit.
Fachkenntnisse:** Sie besitzen gute Fachkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht, wenden diese sicher an und sind bereit, sich erforderliches Spezialwissen anzueignen.
Kompetenzen:** Sie übernehmen Verantwortung, denken lösungsorientiert und behalten auch in komplexen Situationen den Überblick. Ausgeprägte Teamfähigkeit und eine klare, überzeugende Kommunikation – sowohl schriftlich als auch mündlich – verbinden Sie mit einem hohen Maß an Serviceorientierung.
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