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Neu:
30.07.2026
Ref-Nr: SDE-110820
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Sachbearbeiter im Aufgabenbereich „Stadt als Steuerschuldnerin“ (m/w/d)
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„Stadt als Steuerschuldnerin“ (m/w/d)
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist zur Verstärkung des Teams 21.1 „Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften“ bei der Stadt Menden (Sauerland) folgender Aufgabenbereich zu besetzen:
Sachbearbeitung im Aufgabenbereich „Stadt als Steuerschuldnerin“
(m/w/d)
Das sind Ihre Aufgaben:
I. Steuersachbearbeitung
* Abwicklung interner steuerlicher Sachverhalte, insbesondere der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des aktuellen Steuerrechts nach § 2b UStG
* Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung des neuen Steuerrechts (§ 2b UStG) und des vorbereiteten Tax-Compliance-Management-Systems (TCMS)
* Selbstständige Bearbeitung von Steuerschuldangelegenheiten (u.a. Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen, steuerliche Auslandssachverhalte)
* Zentrale Beratungsstelle für die Verwaltung in steuerlich relevanten Fragestellungen sowie Organisation und Durchführung von internen Fach- und Anwender-Schulungen
II. Haushaltssachbearbeitung
* Haushaltsplanung, -aufstellung, -bewirtschaftung und -ausführung im Bereich „Kultur“
Änderungen und Ergänzungen des Aufgabengebietes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sie bringen mit:
* Studienabschluss Bachelor of Arts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung / Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung der Fachrichtung „Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre“
oder
* abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (ehemals Angestelltenlehrgang II) der Fachrichtung
oder
* Studienabschluss Bachelor of Arts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung / Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung der Fachrichtung „Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung“ bzw. Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (FH)
oder
* abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (ehemals Angestelltenlehrgang II) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
oder
* abgeschlossenes Studium an der Fachhochschule für Finanzen NRW als "Diplom-Finanzwirtin (FH)" oder "Diplom-Finanzwirt (FH)".
Alternativ (ausschließlich bei mehrjähriger Berufserfahrung in den Bereichen Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer):
* abgeschlossenes betriebswirtschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master) mit dem Schwerpunkt Steuerrecht oder aus dem steuerberatenden Bereich
oder
* abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter mit einer ...
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