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Mitarbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschusskasse in Teilzeit (m/w/d)
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* Schwäbisch Hall
* Feste Anstellung
* Teilzeit
* Erschienen: vor 15 Stunden
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Mitarbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschusskasse in Teilzeit (m/w/d)
* meinestadt.de
* Schwäbisch Hall
* Feste Anstellung
* Teilzeit
* Erschienen: vor 15 Stunden
* Gehalt anzeigen
Mitarbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschusskasse in Teilzeit (m/w/d) meinestadt.de
Einleitung
Arbeitgeber: Landratsamt Schwäbisch Hall
Einsatzort: 74523 Schwäbisch Hall
Möchten Sie aktiv dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit von Kindern zu gewährleisten? Dann sind Sie bei uns in der Unterhaltsvorschusskasse genau richtig. Unsere Arbeit zielt darauf ab, Kindern alleinerziehender Eltern finanzielle Sicherheit zu bieten und Armut zu vermeiden. Werden Sie Teil unseres Teams und helfen Sie uns, Familien in schwierigen Situationen zu unterstützen und Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Im Jugendamt, Fachbereich Beistandschaften / Pflegschaften / Vormundschaften / Unterhaltsvorschuss, ist folgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Mitarbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschusskasse in Teilzeit (m/w/d)
Der Arbeitsort ist in Schwäbisch Hall.
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Ihre Aufgaben
* Sie bearbeiten Anträge auf Unterhaltsvorschuss, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz und erstellen entsprechende Bescheide zur Bewilligung oder Ablehnung.
* Sie beraten Hilfesuchende zu den Voraussetzungen und Verfahren für Unterhaltsvorschussleistungen und unterstützen bei der Antragstellung.
* Sie überprüfen regelmäßig laufende Leistungsfälle, um sicherzustellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
* Sie fordern die Unterhaltsvorschussleistungen von dem unterhaltspflichtigen Elternteil und leiten alle dafür erforderlichen Rückgriffmaßnahmen bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung ein.
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Ihr Profil
* eine abgeschlossene Berufsausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder als Verwaltungsfachangestellter
* alternativ eine vergleichbare Qualifikation, z. B. eine abgeschlossene Erste Prüfung nach der Entgeltordnung
* Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
* eigenverantwortliches Arbeiten
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Gehalt
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